Nur Fuer Schokolade
»still« zu machen. Er verläßt den Park.
Nach einigen Minuten findet ein Bahnwärter die blutüberströmte Frau und holt sofort einen Krankenwagen herbei. Doch Ewa liegt bereits im Sterben. Niemand kann dieser jungen Frau mehr helfen. Sie erlebt nicht mehr, daß man ihr im Krankenwagen noch die Haare abschneidet, um sie für die Operation vorzubereiten. Die Schädeldecke klafft weit auseinander und soll geschlossen werden. Sie wird tot im Krankenhaus eingeliefert.
In diesem Falle muß ein Unschuldiger, wie in vielen Fällen des Leszek Pekalski, für diesen Mord büßen: ein Arbeits-kollege des Opfers mit Namen Roman B. Er verbüßt unschuldig ein Jahr Untersuchungshaft. Das längste Jahr seines Lebens, wie er später berichtet. Die Auswirkungen dieses fatalen Irrtums machen ihm bis heute schwer zu schaffen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hat man ihn interviewt.
»Es sprach alles gegen mich«, schildert er. Roman B. kommt kurz nach dem Tod von Ewa P. in Untersuchungshaft. Er ist für den Staatsanwalt dringend verdächtig, sie ermordet zu haben.
Man vermutet eine Beziehung zwischen den beiden. Immer wieder beteuert Roman, daß eine solche zu Ewa P. niemals bestanden habe, sondern daß die beiden lediglich eine Freundschaft verband.
Die polizeilichen Akten sagen: Die Polizei fand einen Taxifahrer, der bezeugte, zur Tatzeit einen Mann in einem braunen Parka gesehen zu haben, der mit einem Hammer in der Hand den Tatort verließ. Roman B. hat so eine Windjacke, man findet sie, aber die Jacke ist schwarz. Untersuchungen ergeben, daß Romans Jacke Blutspuren aufweist. Man vergleicht sie mit der Blutgruppe des Opfers und sie ist identisch.
Der Taxifahrer glaubt bei einer Gegenüberstellung, daß Roman »wahrscheinlich« der Mann ist, den er am Tatort gesehen hat. Roman sagt, daß er die Jacke schon den ganzen Winter über getragen hat. Seine Freundin dagegen behauptet, die Jacke noch nie an ihm gesehen zu haben, vermutlich um ihm zu helfen. Ein Hotelportier will Roman gesehen haben, wie er aufgeregt vom Tatort kommend in der Hotelhalle umherlief, um dann an einem Tisch neben dem Empfang aus Streichhölzern kleine Häuschen zu basteln.
»Das ist er!« sind sich Hotelportier und Taxifahrer bei einer polizeilichen Gegenüberstellung später sicher. Alles spricht gegen ihn und die Schlinge zieht sich immer enger zu. Roman beteuert immer wieder seine Unschuld, aber niemand glaubt ihm. Mithäftlinge raten ihm, er solle sich »etwas antun«, er käme dann in ein Krankenhaus, von wo aus eine Flucht leichter möglich wäre. Roman B. will dies aber nicht tun.
Nach einem halben Jahr Gefängnis tritt er in einen Hungerstreik. Man verlegt ihn und versucht sieben Tage lang, ihn künstlich zu ernähren. Er kommt in eine psychiatrische Anstalt, lernt dort eine Frau kennen, kann tagsüber die Anstalt verlassen, kommt aber immer wieder zurück. Er flüchtet nicht, sondern behauptet, er wolle seine Unschuld beweisen.
Im Mai 1985, er sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, beginnt sein Prozeß.
Der Staatsanwalt ist davon überzeugt daß Roman B. der Mörder von Ewa ist und fordert 25 Jahre Haft. Die höchste Zeitstrafe, die in Polen verhängt werden kann. Darüber hinaus gibt es nur noch die Todesstrafe.
Der Staatsanwalt urteilt aufgrund der Blutgruppe von Roman so. Das Opfer Ewa besaß die gleiche. Diese an sich banale Zufälligkeit reicht aus, ihn als Mörder zu verdächtigen, denn eine genauere Analyse der Blutgruppen gibt es noch nicht. Der Hotelportier ist sich beim Gerichtstermin »nicht mehr sicher, ob es Roman war, der an dem Abend im Hotel gewesen ist«.
Auch der Taxifahrer weiß bei der Gerichtsverhandlung nicht mehr genau – hat er Roman tatsächlich erkannt? Und auch auf die Frage des Richters nach der Farbe der Jacke, die er so genau gesehen haben will, lautet seine Antwort: »Ich weiß es nicht mehr.«
Der Richter fragt Roman B.: »Warum haben Sie bei Ihrer ersten Vernehmung durch die Polizei nichts ausgesagt, was Sie hätte entlasten können?«
»Ich habe alles gesagt, stundenlang hat man mich verhört.«
Dem Richter liegt von dieser Vernehmung aber kein entsprechendes Protokoll vor. Da stellt sich heraus, daß die Polizeibeamten die Aussagen Romans nicht einmal protokolliert haben.
Schließlich zeigt sich: die Blutgruppenanalyse ist kein ausreichender Beweis. Auch die Aussagen der anderen Zeugen sind zu vage für eine Verurteilung.
Das Gericht spricht Roman B. am 14. Juni 1985 aus
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