Occupy Economics
Platz. Diese Begriffe verbinden sich auch mit dem Begriff des Privateigentums, also mit dem des Kapitalismus. Hier ist die Ethik zu Hause.
Und genau hier regelt der Staat den Einstieg in die wirtschaftliche Betätigung, egal ob marktwirtschaftlich oder hauswirtschaftlich: Der Staat eröffnet die Freiheitsbereiche, eröffnet die Freiräume, indem er beispielsweise den Abbau von Bodenschätzen genehmigt oder die Nutzung von Grundstücken (Ackerbau, Hausbau). Was davon auf Märkten landet, entscheidet der dann durch letztlich staatliche Genehmigung zur Verfügung Berechtigte. Und auch die Organisation von Betrieben, Unternehmen, Haushalten, Vereinen und sonstigen Organisationen, auch der staatlichen Organisation, erfolgt privat unter Einhaltung allgemeiner Vorschriften und Gesetze. Dazu gehören das Bürgerliche Recht, das Arbeitsrecht, das Tarifrecht, die elterliche Gewalt, die Schulpflicht, die Verkehrsordnungen, die Prüfungsordnungen, Vereinsgesetz, Parteiengesetz, Aktienrecht, Genossenschaftsrecht, Wahlrecht, unsere Verfassung et cetera. Auch an dieser Aufzählung lässt sich erkennen, dass Märkte nur einen geringen Teil unserer Aktivitäten ausmachen. Unser privater Einsatz geht weit über den Tausch privater Güter auf den Märkten hinaus. Die wenigen Gesetze, die auf Märkten Anwendung finden, sind kaufmännische Regelwerke, speziell das Werk- und Kaufrecht, das Dienstrecht, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), die jeweiligen Marktordnungen. Im Grunde recht wenig.
2.4 Der öffentliche Markt und der private Betrieb in der Bilanz
Um beim Gastwirt zu bleiben: Seine Tätigkeit besteht nicht nur in der Herstellung, der Präsentation und dem Verkauf von Waren, er erfüllt täglich auch seine kaufmännischen Pflichten der Buchhaltung. Das Ergebnis dieser Tätigkeit legt er periodisch, entweder jährlich oder monatlich, oder sogar täglich dar: in seiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und seiner Bilanz. Er unterscheidet sich damit nicht vom größeren Betrieb oder vom Großkonzern. Überlegungen und Betrachtungen über die Buchhaltung werden uns in den nächsten Kapiteln noch häufiger begegnen, aber damit niemand meint, dass hier jetzt ein besonders trockenes Kapitel aufgeschlagen wird, als Allererstes eine erstaunliche Feststellung:
Die klare Trennung zwischen Marktwirtschaft und Betriebswirtschaft, zwischen öffentlich und privat, zwischen egoistischem Tausch und gemeinschaftlichem Zusammenwirken, findet sich in der GuV wieder: Ersteres, also die Marktwirtschaft, ist der Umsatz, das Ergebnis der Außenbeziehung, die übrigen betrieblichen Aktivitäten finden sich als Kosten darunter, untergliedert in quasi einhundert Zeilen: Personal, Personalnebenkosten, Mieten, Abschreibungen auf Anlagen, Transportkosten, Entwicklungskosten, Energiekosten et cetera. Der Betrieb und seine Kosten sind ein Konglomerat, die Umsatzgröße eine vergleichsweise einfache, schlanke Zahl.
Das eigentlich Wichtige daran ist, dass etwas Verbindendes abgebildet ist, dass die Betriebe, Konzerne, Haushalte und sonstigen Organisationen nämlich nach innen im Grunde alle identisch strukturiert sind. Sie haben einen gemeinschaftlichen, sogar familienähnlichen Charakter. Sie sind im Inneren Solidargemeinschaften mit einem gemeinsamen Ziel. Die Gesetze des Egoismus gelten hier eingeschränkt. Der Egoismus gilt schwerpunktmäßig im Außenverhältnis, in erster Linie was das Privateigentum angeht, also bei dessen Verwertung in Form des Produkts, also beim Geschäft, das heißt auf dem Markt, beim Tausch, dessen Ergebnis der Umsatz ist, aber auch bei der Verteidigung des Besitzes gegenüber dem Fremden. Nach innen, bei der Leistungserstellung, spiegelt der Kostenblock die Struktur eines Unternehmens wider: Die Ausstattung mit Personal, mit Maschinen (Abschreibung), die Nutzung von Immobilien (Miete, Abschreibung), die Inanspruchnahme von Fremdunterstützung (Dienstleistungen), Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Werbungskosten, Vertriebskosten, Finanzierungskosten et cetera. Diese Dinge wirken zusammen bei der Leistungserstellung. Hier ist Management gefragt, Ideen, Initiative, Gemeingeist. Hier gelten vielfach die Gesetze der Teilhabe, der gemeinsamen Zielsetzung, des Unternehmensklimas, alles positive Faktoren mit positiven Eigenschaften – allerdings nicht nur. Es gilt auch die Wirksamkeit der hierarchischen Strukturen, die ein zielgerichtetes Führen erst möglich machen. Aber selbst hier ist das Handeln dem Gemeinsinn im
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