PR Andromeda 03 - Der schwerelose Zug
rührte auch ein mehr als »unverkrampftes« Verhältnis zum persönlichen Eigentum, das schon manchen Besucher an den Rand der Verzweiflung gebracht hatte.
Und Richterin Halnay ebenso, schlussfolgerte der Maahk. Ihr Posten erfordert wohl, was die Terraner »ein starkes Nerven-Kostüm« nennen.
Obwohl mit dem Prinzip der Geldwirtschaft vertraut, bevorzugten die Atto eine Art Tauschhandel mit Waren und Dienstleistungen. Im nachbarschaftlichen Bereich und innerhalb weniger Tage wurden Zusagen und Termine einigermaßen eingehalten, ansonsten aber galt: »Heute hiermorgen dort« sowie »Aus den Augen, aus dem Sinn.«
Sexuelle Treue war für die meisten Atto ebenfalls kein Thema. So genannte Rosenkriege, wie unter Le murer-Abkömmlingen gang und gäbe, waren bei ihnen gänzlich unbekannt, da es an Besitzdenken ebenso mangelte wie an nennenswertem Besitz, um den atto hätte prozessieren können.
Derlei blieb Renis Halnay immerhin erspart. Sofern keine Touristen im Spiel waren…
Was die sonstigen Regeln des Zusammenlebens betraf, hielten sich die Atto strikt an die verschiedenen Tabus eines mündlich überlieferten Naturrechts. Zuwider Handelnde wurden für eine gewisse Zeitspanne ihrerseits tabu und von den anderen »geschnitten«, was die geselligen Atto nur schwer zu ertragen vermochten.
Grek-665 1/2 konnte nun die Aufregung im Saal nachvollziehen. Der Planetar-Anwalt forderte die Höchststrafe von vollen drei Monaten Isolation auf einer einsamen Insel!
»Da sich die Atto, wenn ihr aktueller Körper Schaden erleidet, normalerweise problemlos einen gesunden neuen physiokopieren können«, hatte der Gaid mit der blaugrünen Haut und dem nur kinderfaustgroßen Kopf seinen Vortrag abgeschlossen, »gehen sie nicht gerade übervorsichtig damit um. Stark bewusstseinsverändernde Drogen sind zwar mit einem Tabu belegt, der gelegentliche, oft durchaus exzessive Gebrauch von leichteren Rauschmitteln ist jedoch weit verbreitet. Aus den selben Gründen gelten derbe Spaße und Streiche, die auch gewisse physische Verletzungen einkalkulieren, als nette kleine Aufmerksamkeiten.«
Hier hatte Verteidiger ShouKi, kaum dass sich der Sachverständige zurückgezogen hatte, eingehakt: »Euer Ehren, zum Tatzeitpunkt stand mein Mandant HoAnzl unter dem Einfluss von nicht wenig er als drei verschiedenen bewusstseinsverändernden Substanzen. Ich plädiere also auf Unzurechnungsfähigkeit. In seinem nachweislich benebelten Zustand war HoAnzl der vollsten Überzeugung, der Gattin des Klägersdie sich meinem als Fremdenführer tätigen Mandanten gegenüber mehrfach bedauernd über die spärlich gewordenen Beweise der Zuneigung ihres Angetrauten geäußert hattesowie auch dem Kläger selbst einen Gefallen zu tun. Und vor diesem Hintergrund frage ich euch: Hat HoAnzl denn nicht eig entlich in bester Absicht gehandelt? Sollte das Hohe Gericht deshalb nicht besser noch einmal Nachsicht walten und es bei einer Verwarnung bewenden lassen?«
Doch Renis Halnay zeigte sich von ShouKis Argumenten nur mäßig beeindruckt, sehr zur Freude des Klä gers. Der etwa einen Meter große Arachnoide giftete, in ein Netz gewickelt, das er während der Verhandlung wütend immer dichter und dichter um sich gesponnen hatte, in Richtung Anklagebank. Dort saß, als sein exaktes Ebenbild, HoAnzl und spielte heiter, als ginge ihn das alles nichts an, mit einigen von ihm selbst abgesonderten, klebrigen Fäden.
In der zweiten Reihe konnte Grek-665 1/2 die Ehefrau des Klägers ausmachen, die mehr als doppelt so groß wie dieser war. Ihre Mandibeln klickten nervös.
Die Richterin seufzte, erhob sich und bedeckte ihren Kopf mit einem auf Grek-665 1/2 recht lächerlich wirkenden Hut.
»Wir schreiten zur Urteilsverkündung«, sagte sie müde.
»Steh auf, HoAnzl! Oder falls du bereits stehst, stell wenigstens deine Bastelarbeiten ein.«
Der Angeklagte gab einen zwitschernden, demütig klingenden Laut von sich und faltete seine Vordergliedmaßen.
»Jetzt wird’s spannend«, flüsterte Greks Nachbar ihm zu, ein Atto in Standardgestalt. Seineoder ihre?riesengroßen Kulleraugen strahlten eher Sensationsgier aus denn Besorgnis. »Du musst wissen, der Kläger, Sconiburles, ist ein berühmter Medienunternehmer, Eigentümer des wichtigsten Musik-Trivideokanals. Hat allein mit Lasky Baty Unsummen gescheffelt. Mit einem wie ihm verscherzt sich’s niemand gern.«
»Ruhe, oder ich lasse den Saal räumen!«, schnaubte Renis Halnay. Der Atto zuckte zusammen. Auch Grek-665 schloss
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