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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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nicht aufgezählt werden, weil es schon genug »Hilfeforen« und Informationen dazu im Internet sowie ganze Bücher darüber zu kaufen gibt, die nicht selten von Falschbeschuldigerinnen genutzt werden, um sich auf Glaubwürdigkeitsbegutachtungen gezielt vorzubereiten. Die Tatsache, dass ihre Zeugen sich auf ihre Aussagen und Begutachtungen teilweise akribisch vorbereiten, wollen Richter und auch Psychologen gern nur allzu oft verdrängen.
    Dass sich gerade Falschaussagende derart vorbereiten, liegt in der Natur der Sache, schließlich steht für sie viel auf dem Spiel – wenn schon nicht die eigene Freiheit (denn selbst überführte Falschanzeiger müssen in der Praxis selten mit Freiheitsstrafen rechnen), dann zumindest ihre Glaubwürdigkeit und ihr Ansehen im persönlichen Umfeld.
    Eine weitere Unterscheidung ist zu treffen zwischen den Begriffen »Aussagetüchtigkeit« und »Glaubhaftigkeit«. Manche Gerichtsreporter sind damit überfordert. So konnte man beispielsweise nicht nur in der Bild lesen:
    »Danach ist als erster Gutachter der renommierte psychiatrische Sachverständige Hans-Ludwig Kröber geplant.
    Laut einem Gerichtssprecher soll er die Aussagen von Sabine W. einschätzen und beurteilen, wie glaubhaft sie ist.« ( Bild-Online , 3.12 . 2010)
    Aussagetüchtigkeit ist die Fähigkeit, eine Situation realistisch zu erfassen und sie später ohne massive unbewusste Verzerrungen, die etwa von einer psychischen oder psychiatrischen Störung herrühren könnten, wiederzugeben. Die Frage ist hier also: Ist dieser Mensch prinzipiell und unabhängig von der Glaubhaftigkeit einer spezifischen Aussage in der Lage, einen Sachverhalt so wiederzugeben, dass das Gericht sich auf diese Angaben stützen kann?
    So kann es Kinder geben, die noch zu jung sind, um unterscheiden zu können, was sie wirklich erlebt haben und was sie sich später nur dazugedacht haben oder was ihnen von anderen Menschen erzählt wurde, oder sie vergessen, wichtige Dinge zu erwähnen; und andere Personen, die unter Medikamenteneinfluss stande n /stehen oder erhebliche Beeinträchtigungen ihrer Erinnerungsfähigkeit aufweisen, an psychischen un d /oder psychiatrischen Störungen erkrankt sind und deshalb in ihrer Wiedergabe von Geschehnissen nicht so zuverlässig sind, wie es für eine Gerichtsverhandlung vorausgesetzt wird. Bei der Frage nach der Aussagetüchtigkeit geht es demnach im Gegensatz zur Glaubhaftigkeit nicht darum zu prüfen, ob eine spezielle Aussage mit hoher Wahrscheinlichkeit wahr oder falsch ist, sondern ob die aussagende Person überhaupt in der Lage ist, eine Aussage abzugeben, die richtig und vollständig ist.
    Leider gibt es nicht genug Fachkräfte auf dem Gebiet der Aussagepsychologie, sodass regelmäßig Ärzte oder andere nicht spezifisch für Aussagepsychologie ausgebildete Psychologen für solcherlei Begutachtungen von Gerichten herangezogen werden, deren Urteil dennoch schwer wiegt.
    Schlimmstenfalls wird, was duchraus vorkommt, der behandelnde Therapeut der Anzeigeerstatterin vom Gericht bemüht, der schon von Berufs wegen befangen ist und daher theoretisch höchstens als sachverständiger Zeuge am Gerichtsverfahren teilnehmen kann, eigent lich aber gar nicht befragt werden sollte, da er naturgemäß seiner Klien tin Glauben schenken wird. Schließlich behandelt er sie ja aufgrund der von der Anzeigeerstatterin angegebenen Symptome.
    Genauso trug es sich auch in Jörgs Fall zu: Als die überstürzte Anklage der Staatsanwaltschaft zusammenzubrechen drohte, nachdem weder rechtsmedizinische Indizien vorhanden waren, die die Version von Frau Dinkel stützten, ja sie sogar teilweise widerlegten, und dann auch noch das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Glaubwürdigkeitsgutachten ergab, dass ein Erlebnisgehalt in den Aussagen von Frau Dinkel nicht festzustellen sei, brauchte man dringend jemanden, der Frau Dinkel stützte, sonst hätte man Jörg aus dem Gefängnis entlassen und die Anklage fallen lassen müssen. Doch das wollte damals offensichtlich weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft Mannheim.
    Also fragte man Professor Seidler, den Therapeuten von Frau Din kel . Professor Seidler ist nicht nur nicht Aussagepsychologe, son dern e r beschäftigt sich auch mit dem von »Opfervereinigungen« oft für ihre Zwecke geradezu missbrauchten Gebiet der Psychotrau matologie.
    Psychotraumatologie ist eine Fachrichtung der Psychologie, die sich mit den Folgen und der Behandlung von psychologischen Traumata – also

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