Rosen des Lebens
daß Rapinaud ihn dafür bezahlt hat?«
»Weil es sehr wahrscheinlich ist, Herr Graf, denn zu der Zeit, als Rapinaud die große Macht über das Gut hatte, führte dieser
Mougeot alle seine bösen Werke aus.«
»Trotzdem«, sagte Saint-Clair, »um Rapinaud zu überführen, braucht man ein Geständnis von Mougeot, und dazu muß man ihn erst
einmal festsetzen.«
»Das besorgen wir morgen«, sagte ich, »sowie ich den Richter von Montfort l’Amaury habe kommen lassen, von dem Ihr mir sagtet,
daß er früher dem seligen Grafen bei seinen Rechtsfällen beigestanden hat. Bis dahin wahren wir alle drei Schweigen über die
Geschichte. Denn bekäme Mougeot Wind davon, könnte er flüchten, bevor man ihn in der Hand hat.«
Ich machte Pfarrer Séraphin ein großes Kompliment zu seiner Befragung des Schankwirts, ließ ihn in meiner Karosse heimfahren
zum Pfarrhaus, mit zwei Flaschen meines Burgunders zur Gesellschaft, dann begab ich mich in mein Zimmer. Es war warm und mollig,
Louison hatte die schweren Damastvorhänge geschlossen, ein Feuer gemacht und war, als ich eintrat, dabei, meine Decken anzuwärmen.
Im Vertrauen auf ihr Urteil – schließlich hatte sie mir schon öfter gut geraten –, setzte ich ihr meinen Schlachtplan für
den nächsten Morgen auseinander und bat sie, mir frei zu sagen, was sie dazu meine.
»Wie Ihr den Mougeot festnehmen wollt«, sagte sie nach |150| einiger Überlegung, »das ist gut, auch das mit den Soldaten, dem Karren und den Ketten und zum Schluß mit der Sturmglocke,
um die Dörfler zusammenzurufen. Wie ich gehört hab, können sie den Kerl sowieso nicht ausstehen. Aber wenn der Richter kommt
mit seinem Schreiber, um das Geständnis aufzunehmen, da müßt Ihr andere Seiten aufziehen, Herr Graf, das wird nichts mit dem
großen Saal hier im Schloß.«
»Was meinst du damit, meine Liebe?«
»Na, es müßt unterm Galgen sein zum Beispiel, wo dem Mougeot die Schlinge überm Kopf baumelt, und Poussevent daneben mit schwarzer
Kapuze vorm Gesicht.«
»Mein Liebchen«, sagte ich lachend, »bist du nicht ein bißchen sehr grausam und erbarmungslos?«
»Überhaupt nicht, Herr Graf! Ich denk mir schon, daß Ihr den Schuft nicht in der Luft tanzen lassen werdet wegen ein paar
verbrannten Bäumen. Aber dieser Mougeot ist ein Bauer, stur wie ein Klotz, aus dem kriegt Ihr doch nichts raus wie ›nein,
nein, nein‹, wenn Ihr ihm nicht erst einen Schreck einjagt, daß ihm seine Angebinde am Hintern anfrieren. Sowie Ihr seht,
daß er bleich wird und schlottert und tausend Tode schwitzt, stellt Ihr ihn vor die Wahl: Entweder er redet, dann wird er
nur verbannt, oder er hält das Maul und muß hängen.«
»Du meinst, dann redet er?«
»Darauf wett ich. Der wird lieber seine Zunge gebrauchen und Rapinaud belasten, als daß sie ihm einen Klafter zum Halse raushängt
und der Strick ihm die Gurgel zudrückt.«
Mein schlaues Mädchen hatte recht. Nicht nur, daß Mougeot redete, sowie er die Schlinge und Poussevents Maske erblickte, er
redete sogar mehr, als erhofft, so daß der Gerichtsschreiber alle Mühe hatte, seine Geständnisse so schnell mitzuschreiben.
Auf Anstiftung Rapinauds hatte er in meinem Wald Cornebouc Feuer gelegt, und auf seinen Befehl hatte er auch den armen Kerl,
den der Verwalter vom Schloßfenster aus erschossen hatte, fortgeschafft und an einem nur ihm bekannten Ort verscharrt.
Ich hieß Mougeot in seinen Ketten uns vorausgehen in den Wald, wo er den armen Wilderer verscharrt hatte, der wurde ausgegraben,
und die Dörfler, die uns gefolgt waren, erkannten den Toten richtig als den Guillaumin.
***
|151| Mein Urteil erging, wie schon gesagt, gemäß dem mit Mougeot getroffenen Handel, dann lud ich Séraphin und den Richter von
Montfort zu einem Imbiß ins Schloß. Bei der Gelegenheit fragte ich den Richter, welche der beiden Rapinaud nachgewiesenen
Missetaten die größte Aussicht bot, daß er verurteilt würde, wenn ich ihn verklagte: der Mord an Guillaumin oder die Brandstiftung
in meinem Wald.
»Hinsichtlich des Guillaumin«, sagte der Richter, »wird Rapinaud sagen, er bedaure, er sei ein bißchen zu hastig gewesen,
aber er habe schließlich Wild, Fleisch und Fisch seines Herrn zu verteidigen gehabt. Nur die Brandstiftung in Eurem Wald ist
ein wahrhaft unabweislicher Klagegrund, weil sie ein Anschlag auf das Hab und Gut des gegenwärtigen Grafen und Grundherrn
ist. Aber der Mann hat Geld und ist ins Prozessieren vernarrt. Und
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