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anschließend noch einen Radiologen, die ihr nicht glauben mochten, dass an ihrem Bauch überhaupt ein Eingriff durchgeführt worden war.
Frau O. schaltete einen Anwalt ein, der von Mang die Krankenakte anforderte. Dort ist nur zu lesen, dass ihr während der Operation 3,5 Liter Fett abgesaugt wurden – dennoch wog Sandra O. einen Tag nach der Operation lediglich 900 Gramm weniger als zuvor.
Auch in diesem Fall stehen die von Mang geschickten Unterlagen teilweise im Widerspruch zu denen, die sich in der Klinik finden und die dem SPIEGEL vorliegen.
Beispielsweise ist im Operationsbuch Frau Dr. B. als alleinige Operateurin eingetragen, ohne Assistenz. Das deckt sich mit der Aussage von Sandra O., dass sie Mang im OP-Saal nicht gesehen habe. Im Anästhesieprotokoll ist Mang jedoch als zweiter Operateur neben Frau Dr. B. eingetragen.
Weshalb erscheinen im Anästhesieprotokoll aber sowohl Mang als auch eine angestellte Ärztin als Operateure, obwohl Mang schriftlich einräumt, "zu dieser Operation keinen Beitrag geleistet" zu haben, ihm dieser geschilderte Fall gar "aus eigener Kenntnis unbekannt" sei?
Auffällig ist, dass Mang-Patienten in der Regel zusätzlich zum OP-Honorar eine Assistenz-Pauschale in Höhe von 500 Euro bezahlen müssen. Laut Operationsbuch beziehungsweise den wöchentlichen Operationsplänen gab es beispielsweise in den Jahren 2006 und 2007 in der mangschen Abteilung im Kantonsspital Appenzell ebenso wie in der Bodenseeklinik aber fast nie Assistenz-Operateure.
Werden die Patienten also schlicht geschröpft? Bei rund 3000 Operationen, die jedes Jahr in seinen beiden Kliniken durchgeführt werden, geht es dabei immerhin um zusätzliche Einnahmen von 1,5 Millionen Euro.
Schriftlich lässt Mang mitteilen, dass die Assistenz-Honorare auch "hochbezahltes Fachpersonal, Krankenschwestern und OP-Schwestern betreffen".
Mang operiert seit Ende vergangenen Jahres übrigens nicht mehr in Appenzell, wie die dortige Klinik mitteilt. Dennoch findet sich auf seiner Homepage www.mangklinik.ch aber immer noch der Hinweis: "Seit 1997 ist er Leiter der Abteilung für Ästhetische Chirurgie am Spital Appenzell."
Birgit L., eine 57-jährige Hotelfachfrau aus Baden-Württemberg, meldete sich in der Bodenseeklinik, nachdem sie 18 Kilogramm abgenommen hatte, für ein Gesichts-Lifting und eine Bruststraffung an, Gesamtkosten: 21 112,35 Euro. "Man hat mir angeboten, wenn das Fernsehen mein Gesichts-Lifting filmen darf, krieg ich 2000 Euro", erzählt Frau L. "Mein Mann meinte, mach das, denn wenn das Fernsehen dabei ist, arbeiten die besonders genau."
Sie willigte also ein. Nach der Brustoperation stellte sie fest, dass das linke Implantat zu hoch eingesetzt worden war. In der Bodenseeklinik habe man ihr erklärt, dass es sich um eine Schwellung handle, die noch zurückgehe.
Als das nicht der Fall war, bestand Frau L. auf eine Nachoperation, doch trotz Zusicherung der Mang-Klinik habe sich niemand bei ihr gemeldet. Also wandte sie sich an den Medizinanwalt Holger Barth in Freiburg, der von Mang die Unterlagen anforderte. Daraus ergab sich, dass nicht, wie aufgrund der Vorgespräche von Frau L. erwartet, zwei 300 Gramm schwere Implantate eingebracht wurden, sondern nur solche mit 240 Gramm.
Auch in diesem Fall liegen dem SPIEGEL zwei verschiedene Krankenakten vor. In der ersten, handschriftlich geführten Akte heißt es zum Beispiel unter dem Datum 28. April 2009: "Li(nkes) Impl(antat) ca 3 cm hochgerutscht". In der zweiten Krankenakte heißt es unter dem gleichen Datum nur noch: "diskreter Implantathochstand links".
Außerdem steht in der neuen Akte: "keine Beschwerden", "guter Heilverlauf", "Patientin mit Facelifting sehr zufrieden" und "ausführliche Aufklärung durch Frau Dr. B.". Kein einziger dieser Einträge findet sich in der ursprünglichen Akte.
Mang erklärt, für Aufklärung, Operation und Nachsorge sei eine angestellte Ärztin verantwortlich. Die Krankenakte sei "rekonstruiert" worden, weil sie gestohlen wurde. Der Eintrag, dass das Implantat hochgerutscht sei, finde sich in der vorliegenden Ambulanzkarte nicht, schreibt Mangs Anwalt.
Thomas K., 41, war mit seiner Nasenoperation ebenfalls unzufrieden. Weil Mang das OP-Ergebnis aber nicht als Fehler sah, wandte sich K. an einen Anwalt, der von der Bodenseeklinik die Krankenakten anforderte. Auch in diesem Fall gibt es eine zweite, für den Patienten nachteilige Krankenakte.
Während in der ursprünglichen Akte unter dem Datum
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