Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
Rückzahlung des eingesetzten Kapitals (Geld-Zurück-Garantie/Money-back-Garantie) oder einen bestimmten Garantiebetrag. Garantiefonds investieren hierzu einen Teil ihrer Erträge zur âKapitalgarantieâ bzw. Risikoabsicherung. Garantiefonds thesaurieren im Regelfall angefallene Erträge, um diese zur Gewährung der âKapitalgarantieâ zu verwenden. Anlageprodukte zur Garantiesicherung sind entweder Zertifikate (Garantiezertifikate oder Aktien-/Indexzertifikate) oder auch Anleihen (in Form klassischer Anleihen mit Kupons oder Nullkuponanleihen).
Bei der Nullkuponanleihen-Absicherung entspricht der Rückgabewert der Anleihe am Ende der Laufzeit dem abzusichernden Investitionsvolumen. Bei der Absicherung durch Aktien-/Indexzertifikate und Optionen wählt der Fondsmanager als so genanntes Underlying (Versicherung) meist einen bestimmten Index, beispielsweise den Euro Stoxx 50 für die Absicherung von Europa-Aktien. Zertifikatefonds sind Investmentfonds, die das Anlagekapital in Zertifikate, im Regelfall in Bonus-, Discount- oder Expresszertifikate anlegen.
Zahlt ein Garantiefonds zum Laufzeitende nur das eingesetzte Kapital zurück, entsteht durch die notwendige Kürzung des VeräuÃerungsgewinns bei Rückgabe/VeräuÃerung der Fondsanteile um die bereits während der Haltedauer versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge [54] ein â steuerlicher â Verlust. Dieser Verlust ist im Rahmen der Abgeltungsbesteuerung abzugsfähig, wird also in den Verlusttopf eingebucht.
Erträge, die ein Zertifikatefonds hingegen aus Discount-, Bonus- oder Express-Zertifikate erwirtschaftet, fallen ausnahmslos unter die ausschüttungsgleichen Erträge, da sie nicht ausschlieÃlich die Wertentwicklung eines Basiswertes im Verhältnis 1:1 abbilden. [55]
Steuerstrategie 18
Ist der Garantiefonds ein inländischer Fonds, muss er ausschüttungsgleiche Erträge aus den angefallenen Erträgen aussondern und für diese Abgeltungsteuer für Rechnung des Investmentvermögens an die Finanzkasse abführen. Bei der Absicherung durch Anleihen unterliegen beispielsweise die laufenden Zinsen aus den Kupons der laufenden Abgeltungsbesteuerung im Rahmen der ausschüttungsgleichen Erträge. Bei der Absicherung durch Nullkuponanleihen führen die angewachsenen Ansprüche aus dem Emissionsdisagio, welche periodengerecht abzugrenzen sind, zu periodisch zu erfassenden Zinsen und damit gleichfalls zu ausschüttungsgleichen Erträgen. [56] Die abgeführte Abgeltungsteuer mindert so das Kapitalgarantie-Polster. Ausländische Garantiefonds und Zertifikatefonds müssen ausschüttungsgleiche Erträge nicht aussondern und der Abgeltungsteuerpflicht unterwerfen. Der Fondsmanager kann daher als Kapitalgarantie auch Anlageformen wählen, die zu ausschüttungsgleichen Erträgen führen und ggf. eine bessere Kapitalgarantie erwarten lassen. Allerdings sind vom Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge im Veranlagungsverfahren jährlich zu versteuern. Gleiches gilt auch für Zertifikatefonds.
Inländische Immobilienfonds
Kapitalanleger, welche Substanzgewinne (Wertzuwächse) auch nach Einführung der Abgeltungsteuer unter Inkaufnahme einer bestimmten Mindesthaltedauer (Spekulationsfrist) steuerfrei realisieren wollen, können in Anteile offener Immobilienfonds investieren. So ist die für private Anleger im Investmentsteuergesetz enthaltene Steuerfreistellungsregelung, nach der ausgeschüttete Erträge eines Fonds aus der VeräuÃerung von Fondsgrundstücken auÃerhalb der zehnjährigen Behaltensfrist keiner Abgeltungsteuer unterliegen, erhalten geblieben. [57]
Steuerstrategie 19
Kapitalanleger halten offene Immobilienfonds im Privatvermögen. Denn zählen die Ausschüttungen zu den Betriebseinnahmen, zählt die Zehn-Jahresfrist nicht. VeräuÃerungsgewinne aus Immobilienvermögen unterliegen im Betriebsvermögen stets der Besteuerung.
Thesaurierungsfonds
Inländische Thesaurierungsfonds
Bei Thesaurierungsfonds kommt die Thesaurierungsgutschrift bei der Bank bereits durch die Abgeltungsteuer geschmälert an. Dafür gibt es auch kein Sammelantragsverfahren.
Steuerstrategie 20
Es gibt aber in § 7 Abs. 6 InvStG die Möglichkeit, dass der Fonds einbehaltene Abgeltungsteuer erstattet, und zwar dann wenn der Gläubiger der Erträge ein Steuerausländer ohne Wohnsitz ist. Dazu muss
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