Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013
abzubauen bzw. zu tilgen. So beträgt zum 1. Juli 2012 der Nachholbedarf bei den Renten in den alten Bundesländern nur noch 0,71 %, während bei den Renten in den neuen Bundesländern nunmehr kein Nachholbedarf mehr besteht.
Zum Zeitpunkt
Ausgleichsbedarf
Ausgleichsbedarf (Ost)
1. Juli 2008
0,9825
0,9870
1. Juli 2009
0,9825
0,9870
1. Juli 2010
0,9619
0,9817
1. Juli 2011
0,9715
0,9857
1. Juli 2012
0,9929
1,0000
6. Schwerbehindertenausweis : Ab 2013 im Bankkartenformat
Ab 2013 soll es den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Bankkartenformat geben. Dadurch wird der Ausweis handlicher und benutzerfreundlicher.
Den genauen Zeitpunkt, ab dem der neue Ausweis tatsächlich zu haben ist, legt jedes Bundesland selbstständig fest. Allerdings soll die Umstellung von Papier auf das neue Format spätestens am 01.01.2015 abgeschlossen sein.
Die bisherigen Schwerbehindertenausweise in Papierform behalten auf jeden Fall bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit.
7. Elterngeld und Pflegegeld in bestimmten Fällen auch für Großeltern
Das Elterngeld dient dazu, Müttern und Vätern die Entscheidung für eine berufliche Auszeit nach der Geburt leichter zu machen, Das ist allgemein bekannt und wird auch überwiegend genutzt. Weniger bekannt ist, dass selbst Großeltern und andere Verwandte bis zum dritten Grad (Urgroßeltern, Onkel und Tanten sowie Geschwister einschließlich Ehepartner) diese staatliche Leistung in Anspruch nehmen können. Das ist bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern der Fall.
Praxis-Tipp:
Wenn Sie Näheres hierzu wissen möchten, ist die aktuelle Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Elterngeld und Elternzeit“ sehr informativ. Die Broschüre kann angefordert oder kostenlos heruntergeladen werden unter www.bmfsfj.de .
Für Kinder, die auf der Grundlage des Kinder- und Jugendrechts in Pflegefamilien leben, gibt es kein Elterngeld. Das Jugendamt übernimmt hier den notwendigen Lebensunterhalt. Die Pflegeeltern erhalten laufende monatliche Leistungen, deren Höhe vom örtlichen Jugendamt festgesetzt wird. Aber auch in diesem Fall haben Großeltern gute Chancen, finanzielle Unterstützung vom Staat zu bekommen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt:
Ein Großelternpaar hatte die Betreuung seines Enkels übernommen, weil die Mutter bei dessen Geburt gerade 15 Jahre alt und selbst erziehungsfähig war. Die Großeltern übernahmen dabei nicht nur die persönliche Betreuung, sondern mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts auch die Vormundschaft für das Enkelkind. Alle drei Generationen lebten zusammen in einem Haushalt. Deshalb lehnte das Jugendamt die Übernahme der Kosten für den Unterhalt des Enkels ab. Staatliches Pflegegeld gebe es nur, wenn die Vollzeitpflege räumlich getrennt von den Eltern stattfinde.
Das ist nach Auffassung von Deutschlands obersten Verwaltungsrichtern allerdings eine zu strenge Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn laut Gesetzestext die Vollzeitpflege „außerhalb des Elternhauses“ und in einer „anderen Familie“ als der „Herkunftsfamilie“ erfolgt, ist das kein hinreichender Grund, die Übernahme der Aufwendungen für die Pflege durch die staatliche Fürsorge abzulehnen. Dieses Geld dient nämlich dazu, die Erziehungsbedingungen hilfebedürftiger Kinder durch Einschaltung von Pflegeeltern und unter Berücksichtigung persönlicher Bindungen zu verbessern, was hier offensichtlich der Fall war (BverwG, Urteil vom 01.03.2012, Az. 5 C 12/11).
1. Jahressteuergesetz 2013: Änderungen beim Wehrsold ab Januar für den Bundesfreiwilligendienst und Reservisten
Der Kabinettsbeschluss des Jahressteuergesetzes 2013 sieht vor, dass der „Grundwehrsold“ weiterhin steuerfrei bleibt. Das gilt auch für die Sachbezüge Bekleidung (Wert: rund 37 Euro/Monat) und die truppenärztliche Versorgung (Wert: 147 Euro/Monat).
Alle anderen Leistungen sollen ab Januar 2013 besteuert werden. Betroffen von der beabsichtigten Neuregelung sind bei FWDLern insbesondere der Wehrdienstzuschlag (zusätzliche Leistung von 16,50 bis 26,50 Euro pro Tag), die besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld, höchstens 230,40 Euro pro Jahr) und das Entlassungsgeld (höchstens 1.766,40 Euro nach 23 Monaten).
Freiwillig Wehrdienstleistende, deren Dienstverhältnisse vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, bleiben von den Neuregelungen ausgenommen. Wie sich das Ganze tatsächlich steuerlich auswirkt,
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