Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Bargeld ab. Wie bereits erwähnt, diese Abholungen wiederholten sich. Selbstverständlich haben auch die Herren F. und S. Bargeld in o. g. Größenordnungen … an Personen der CSU weitergegeben.«
Anzunehmen ist, dass das Druckunternehmen das gezahlte Schmiergeld auf seine Preise aufschlug, sodass Strauß letztlich den Staat als denjenigen, der die Aufträge an die Druckerei vergab, bestahl – er, der Landesvater.
Zu der hier erfolgten »Gegenleistung« in Gestalt staatlicher Aufträge fügt sich, was der frühere Kultusminister Prof. Hans Maier in seinem Buch Böse Jahre, gute Jahre berichtet: »Aber auch bei Einzelfragen, so bei der Beschaffung medizinischer Großgeräte, bei der viel Geld im Spiel war, versuchte Strauß mir Weisungen zu erteilen, welche Firma ich zu nehmen hatte – und war empört über meine ›politische Instinktlosigkeit‹, wenn ich … anders entschied.« Das ist die Schilderung von Korruption. Denn diese rechtswidrige Einmischung ist nur erklärbar, wenn Strauß für sich oder die Partei einen Vorteil erstrebte – sei es unmittelbar oder mittelbar. Die rechtsverbindlichen Richtlinien, die für öffentliche Beschaffungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, interessierten Strauß demnach nicht. Dass er so dreist war, dem Kultusminister, der sich daran hielt, sogar noch Vorhaltungen zu machen, offenbart seine gewohnheitsmäßige Skrupellosigkeit.
Der ehrliche Steuerzahler
Zu der Zeit, als Strauß Bundesfinanzminister war, ließ er seine Steuererklärungen durch eine bekannte bayerische Steuerberatungsgesellschaft erstellen. Der damit betraute Steuerberater beklagte sich jedoch bitter bei seinen Kollegen, dass er von Strauß keine Unterlagen erhalte. Die Angaben gegenüber dem Finanzamt über die Einkünfte waren somit unvollständig. Andererseits wagte es kein Finanzbeamter, Strauß zu schätzen.
Als Ministerpräsident erklärte Strauß 1984 öffentlich zum Thema Betriebsprüfung: »Da hilft nur eines: die Planstellen vermindern. Wie viele mittelständische Unternehmen können sich nur über Wasser halten, weil nicht alle Einkünfte dem Finanzamt bekannt sind.« Als ihm daraufhin die Finanzgewerkschaft empört vorhielt, er propagiere Steuerhinterziehung, erwiderte er unverfroren: Die Steuerbelastung müsse dem freiheitlichen Selbstverständnis gerecht werden! Was rechtfertigte demnach die Annahme, dass er selbst sich an die geltenden Steuergesetze hielt?
Als der Spiegel 1994 / 95 erfuhr, dass Strauß bei mehreren Schweizer Banken Konten unterhielt, stellte er öffentlich die Frage: »War Strauß ein Steuerflüchtling? Entzog der einstige Bundesfinanzminister Teile seines Vermögens dem Zugriff des deutschen Fiskus?« Mittlerweile gibt es Gewissheit.
Zum einen steht jetzt fest, dass Strauß in großen Mengen Bargeld entgegengenommen hat: allein schon, wie erwähnt, von Flick 950 000 Mark, von Zwick mehrfach Umschläge mit Bargeld, aber auch mehrere hunderttausend Mark zum Beispiel von Gerber-Druck. Bargeld in dieser Menge lässt sich vorzugsweise geben, wer Herkunft und Empfang dieser Mittel vor dem Finanzamt verschleiern will. Im Fall der Druckerei wurde das Geld eigens abgehoben, um es in bar zu übergeben, statt es von Konto zu Konto – somit für das Finanzamt nachprüfbar – zu überweisen.
Die Absicht, Gelder vor dem Finanzamt zu verbergen, wird auch dadurch dokumentiert, dass Strauß und seine Frau nachweislich Geld nicht per Überweisung in die Schweiz transferiert, sondern in bar dorthin verbracht haben (so die eidesstattliche Versicherung des Piloten Lehmeier und Monika Hohlmeiers Äußerung gegenüber dem Journalisten Werner Biermann).
Zum anderen beweist die hohe Summe an Bargeld, die F. J. Strauß angehäuft haben soll, dass er nicht nur in Einzelfällen, sondern wohl regelmäßig Bargeld vereinnahmte. Es spricht wenig dafür, dass diese Mengen an Bargeld von ihm versteuert wurden.
Am 17 . Dezember 1987 hatte der damalige Landesbankpräsident Ludwig Huber an die Süddeutsche Zeitung , als ihm Strauß eine Beteiligung in Österreich vorwarf, zornig geschrieben: »Warum soll ich unter Ausnahmerecht stehen? Andere waren beteiligt oder sind noch beteiligt an Gesellschaften zum Beispiel in Luxemburg, in der Schweiz, in Liechtenstein. Ich habe auch keine Provisionen genommen.« Dies war eindeutig auf seinen Widersacher Strauß gemünzt. Die Journalisten erfuhren außerdem, dass Strauß den Hinweis auf sich bezog, wenngleich ihn Huber nicht namentlich genannt
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