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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Dietrich
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vieler Menschen reagiert und ein Gesetz zur Pflegezeit verabschiedet.
    Für den Zeitraum von sechs Monaten können Sie unbezahlt von Ihrer Arbeit freigestellt werden, wenn Sie einen Ihnen nahestehenden Menschen bei sich oder bei ihm zu Hause pflegen wollen. Die Voraussetzung: Der Angehörige muss mindestens in Pflegestufe I eingestuft sein und der Betrieb, für den Sie arbeiten, muss mindestens fünfzehn Beschäftigte haben. Mindestens zehn Tage vorher müssen Sie Ihrem Chef ankündigen, dass Sie Pflegezeit nehmen wollen.
    WISO -Tipp
    Die Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit treffen, sollten Sie in jedem Fall schriftlich festhalten.
    Ihre Mutter braucht Sie, aber der Pflegeaufwand hält sich für Sie in überschaubarem Rahmen. Sie möchten daher für die Pflege nicht ganz aufhören zu arbeiten, sondern nur zum Teil? Dann können Sie über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren Ihre Arbeitszeit auf bis zu fünfzehn Stunden reduzieren. Allerdings haben Sie darauf keinen Rechtsanspruch. Das heißt, Sie müssen dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, und er kann Ihren Wunsch – zum Beispiel aus betrieblichen Gründen – auch ablehnen.
    Eine mögliche Vereinbarung mit dem Betrieb: Sie wollen nur noch halb so viel arbeiten und die andere Hälfte der Zeit für die Pflege Ihrer Mutter nutzen. Dann erhalten Sie 75 Prozent desBruttogehalts. Wenn Sie nach der Pflegezeit wieder Vollzeit arbeiten, erhalten Sie ebenfalls 75 Prozent Ihres Lohns – so lange, bis Ihr Zeitkonto wieder ausgeglichen ist beziehungsweise Ihr Vorschuss abgearbeitet ist. Lassen Sie sich auch hier individuell an einem Pflegestützpunkt oder von Fachleuten beraten.
    Natürlich kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber alles andere als begeistert ist, Sie als Vollzeit-Mitarbeiter zu verlieren. Schließlich beziehen Sie während der Pflegezeit ein höheres Gehalt, als es Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit entspricht. Das bedeutet eine Art Gehaltsvorschuss. Auch wenn Sie den später ja wieder abarbeiten, könnte es ein Problem für Ihren Arbeitgeber darstellen.
    Familienpflegezeitkredit
    Hilfreich kann hier ein Angebot der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sein: der zinslose Familienpflegezeitkredit des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Damit kann die Firma die Gehaltsvorschüsse, die sie Mitarbeitern aufgrund von Pflegezeiten gewährt, finanzieren. Diese Art der Unterstützung für Unternehmen gibt es seit Anfang 2012. Mehr Informationen finden Sie unter: www.familienpflege-zeit.de .
Pflegehilfsmittel und barrierefreies Bauen
    Als Ihre Eltern möglicherweise in den 1970er-Jahren ein Einfamilienhaus bauten, dachten sie natürlich noch nicht an eine behindertengerechte Ausstattung. Ein Thema, das damals ganz weit weg war. Jetzt bergen gerade diese betagten Häuser und Wohnungen etliche Probleme für ihre ebenfalls gealterten Bewohner. Zu enge Türen, durch die kein Rollstuhl passt, viele Treppen, enge Treppenhäuser, die Dusche in der Ecke und die Gästetoilette im Keller. Gerade das Schlaf- und das Badezimmer werden beim Pflegen zu einem zentralen Ort, sodass viele der Maßnahmen hier angesiedelt sind.
    Sicher graut es Ihnen vor größeren Umbauten, doch keine Angst: Man kann schon mit einigen kleineren Einrichtungen und Maßnahmen dort Wesentliches verbessern.
    Auch dabei steht dem Pflegebedürftigen Hilfe vonseiten der Pflegekasse zu. Auch die Kassen haben ein Interesse daran, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich daheim gepflegt werden. Nach dem Motto: Ambulant vor stationär – denn ein Pflegeplatz im Heim ist immer wesentlich teurer.
Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln
    Die Hilfsmittel oder bauliche Maßnahmen müssen bei der Pflegekasse gesondert beantragt werden. Die Kasse prüft die Notwendigkeit und kann Ihnen die Hilfsmittel entweder leihweise zur Verfügung stellen oder aber die Anschaffung bezahlen. Bei technischen Hilfsmitteln muss sich der Versicherte mit 10 Prozent, maximal 25 Euro, an den Kosten beteiligen. Bei baulichen Veränderungen wie einer Verbreiterung von Türen, dem Anbringen von Handläufen oder der Überbrückung von Schwellen übernimmt die Kasse Kosten bis zu einer Obergrenze von 2557 Euro. Auch hier müssen 10 Prozent der Kosten von Ihnen getragen werden. Diese Summe darf allerdings die Hälfte der monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht übersteigen.
    Bei den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

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