Zweyer, Jan - Rainer
dreißig Jahre alten Mannes von 182
Zentimeter Körpergröße, etwa achtzig Kilo Körpergewicht und regelmäßigem Körperbau, normaler Ernährungszustand.
Deutliche Leichenkälte. Totenstarre bereits gelöst. Totenflecke rotviolett, überwiegend an der Körperrückseite, nicht wegdrückbar. Todeszeitpunkt: 21. Juli 2002 zwischen 19.00
und 21.00 Uhr.
Ein Zentimeter großes Hämatom, dunkelviolett in linker Armbeuge, kleine Einstichstelle.
Minimale gerötete Druckstellen an den Handgelenken, leichte Hautabschürfungen am linken Handgelenk.
Bekleidung: Turnschuhe, Socken, Sporthemd, Trainingsanzug.
Hose und Oberbekleidung leicht verschmutzt. Keine Stoffdefekte. Innere Besichtigung:
Okklusion des rechten Ventrikels und der zentralen Pulmonalarterie.
1.
Sektionsergebnis:
Es folgte ein Trommelfeuer medizinischer Fachausdrücke.
Diese Mediziner waren noch schlimmer als Juristen. Baumann las weiter:
2.
Todesursache: Anormale hämodynamische…
Die folgenden Begriffe hatte Baumann noch nie gehört. Er übersprang die Zeilen in der Hoffnung, später auf Verständlicheres zu stoßen.
3.
Todesart: Nicht eindeutig festzustellen.
Der Kommissar sog die Luft ein. So unklare Formulierungen liebte er in gerichtsmedizinischen Berichten.
Toxikologisch-chemische Untersuchung (weitere Analysen folgen): zur Zeit des Ablebens negativ. 4. Diskussion:…
wurden im Bereich beider Handgelenke kleinere gerötete Druckstellen gefunden. Am linken Handgelenk waren zusätzlich Hautabschürfungen zu erkennen. In den kleinen Wunden fanden sich mikroskopische Partikel von Fasern, wie sie normalerweise in handelsüblichen Seilen vorkommen.
In der linken Armbeuge waren ein übergroßes Hämatom von etwa einem Zentimeter Durchmesser und eine feine Einstichstelle festzustellen. Die Größe des Hämatoms lässt darauf schließen, dass in einem Zeitraum von bis zu vierundzwanzig Stunden vor dem Exitus eine unsachgemäße Injektion verabreicht worden ist. Es konnten keine toxischen Stoffe nachgewiesen werden. Weitere biochemische Laboruntersuchungen stehen noch aus.
Der Exitus könnte auch durch eine Luftinjektion hervorgerufen worden sein. Nach dem Eintritt von Luft in das Venensystem wird die Luft zunächst zur rechten Herzkammer und dann in die Lungenstrombahn transportiert, wo es je nach der embolisierten intrakardialen bzw. intravaskulären Gasmenge zu relevanten und respiratorischen Auswirkungen kommen kann. Luftembolien können zu einer akuten Okklusion des rechten Ventrikels und der zentralen Pulmonalarterien mit nachfolgendem akutem Rechtsherzversagen führen…
Baumann erwog nicht zum ersten Mal in seiner Karriere die Anschaffung eines medizinischen Lexikons.
… wird in der medizinischen Literatur davon berichtet, dass versehentliche iatrogene Luftinjektionen beim Menschen von 100 ml bzw. 300 ml in beiden Fällen zum Tode geführt haben.
Das war schon eindeutiger.
Die Injektion von Luft stellt ein erhebliches Risiko für einen Menschen dar. Neben der Verengung der rechten Herzhöhlen ist der Patient durch paradoxe Embolien bzw. direkten Lufteintritt in die systemische Zirkulation gefährdet… weisen wir darauf hin, dass es sich hier lediglich um eine Option handelt. Ein eindeutiger medizinischer Beweis, ob es sich bei dem untersuchten Fall um ein solches Ereignis handelt, ist nicht zu führen…
Na toll. Der Kommissar griff zum Hörer. Er hatte Glück. Der Pathologe war in seinem Büro.
»Verstehe ich Sie richtig, dass Sie davon ausgehen, der Tod sei durch das Spritzen von Luft eingetreten?«
»Nein, das habe ich nicht in meinem Bericht geschrieben. Da steht lediglich, dass es möglich ist, dass der Infarkt durch eine Luftinjektion ausgelöst wurde. Der von uns gefundene Einstichkanal und das Herzversagen müssen nicht in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.«
»Ja, was nun? Woran ist Mühlenkamp denn gestorben?«
»Haben Sie den Bericht nicht gelesen?« Der Mediziner klang empört. »An einer akuten Okklusion des rechten Ventrikels und folgendem Infarkt.«
»Können Sie mir das bitte übersetzen?«
»Ein Verschluss der rechten Herzkammer mit anschließendem Herzversagen.«
»Aha. Und der wurde durch diese Luftinjektion ausgelöst?«
»Kann ausgelöst worden sein.«
»Das ist nicht sicher?«
»Natürlich nicht.«
Baumann fand das alles andere als natürlich. »Und das Opfer wurde gefesselt?«
»Woher wissen Sie, dass er ein Opfer war? Es gibt lediglich vage Indizien, mehr nicht.«
»Von mir
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