Clovis Dardentor
Herr Dardentor, ich würde mir einen alten Knaben oder eine alte Jungfer aufhalsen wollen? – Behüte der Himmel! Ich werde weder fünfunddreißig-noch dreißigjährige, sondern Personen wählen, die eben mündig geworden sind, weil das Civilgesetzbuch das vorschreibt.
– Das ist alles recht schön, Herr Dardentor, antwortete Marcel Lornans. Ich gebe zu, daß Sie alle bisher genannten Bedingungen erfüllen, indeß – es thut mir wegen Ihrer geplanten Adoptivvaterschaft sehr leid – einer, ich möchte darauf wetten, entsprechen Sie doch nicht….
– Ich will hoffen, sie geht nicht darauf hinaus, daß ich mich keines guten Leumunds erfreute! Sollte es jemand wagen, die Ehre Clovis Dardentor’s aus Perpignan, Ostpyrenäen, irgendwie anzutasten?…
– O, niemand! rief Kapitän Bugarach.
– Kein Mensch, setzte der Doctor Bruno hinzu.
– Nein… keine Seele! versicherte Jean Taconnat.
– Unbedingt niemand! erklärte Marcel Lornans noch obendrein. Von so etwas hab’ ich auch gar nicht sprechen wollen.
– Und wovon denn? fragte Clovis Dardentor.
– Von einer gewissen, im Civilgesetzbuch ausdrücklich festgelegten Bedingung, die Sie bisher jedenfalls unbeachtet gelassen haben….
– Nun, und die wäre?…
– Die, die da vorschreibt, daß der Adoptant für den Adoptierten, so lange dieser noch unmündig war, ununterbrochen schon sechs Jahre lang gesorgt habe.
– Das schriebe das Gesetz vor?…
– Ganz ausdrücklich!
– Und wer ist das Schaf gewesen, das eine solche Bedingung in das Gesetzbuch eingeflickt hat?…
– Auf das betreffende »Schaf« kommt ja nichts an.
– Nun also, Herr Dardentor, fragte der Doctor Bruno dringlicher, haben Sie in dieser Weise für einen Unmündigen aus Ihrer Bekanntschaft Sorge getragen?
– Daß ich nicht wüßte!
– Dann, erklärte Jean Taconnat, bleibt Ihnen nichts anders übrig, als Ihr Vermögen zur Gründung einer, Ihren Namen führenden Wohlthätigkeitsanstalt zu verwenden.
– Das verlangte das Gesetz? fragte der Perpignaneser etwas kleinlauter.
– Ja, ganz unzweideutig,« versicherte Marcel Lornans.
Clovis Dardentor hatte die Enttäuschung, die ihm diese gesetzliche Forderung bereitete, gar nicht zu verhehlen gesucht. Es wäre ihm etwas so Leichtes gewesen, sechs Jahre lang für die Bedürfnisse und die Erziehung eines Minderjährigen einzutreten. Daß er sich darum nicht bekümmert hatte! Freilich, wie konnte er sich vergewissern, eine gute Wahl zu treffen, wenn er sich an junge Leute halten mußte, die für die Zukunft noch keine Garantie boten!… Kurz, er hatte mit keiner Silbe daran gedacht!… Doch war das unabweislich und führte ihn Marcel Lornans nicht etwa hinters Licht?…
»Sie versichern mir also, daß das Civilgesetzbuch…? fragte er noch einmal.
– Ich versichre es Ihnen, antwortete Marcel Lornans. Lesen Sie doch selbst nach… Titel von der Adoption, Artikel 345. Dort ist diese Bedingung als ausschlaggebend hingestellt, wenn das betreffende Individuum nicht etwa…
– Nicht etwa… was?« wiederholte Clovis Dardentor.
Sein Gesicht klärte sich etwas auf.
»Nun vorwärts… schnell! rief er. Sie quälen mich mit Ihren Hinterthüren, mit solchen »wenn nicht etwa’s«…
– Nun, fuhr Marcel Lornans fort, wenn das Individuum, das adoptiert werden soll, nicht etwa das Leben des Adoptanten, sei es im Kampfe, sei es aus dem Wasser oder den Flammen, gerettet hatte, wie es im Gesetzbuche heißt.
– Ich bin aber noch nie ins Wasser gefallen und werde auch niemals hineinfallen, antwortete Clovis Dardentor.
– Das kann Ihnen ebensogut wie jedem Andern widerfahren, erklärte Jean Taconnat.
– Ich hoffe, in meinem Hause bricht niemals Feuer aus!
– Ihr Haus kann ebensogut wie jedes andre abbrennen, und wenn nicht grade Ihr eignes Haus, so doch zum Beispiel ein Theater, worin Sie sich befänden, ja sogar dieser Dampfer, wenn an Bord Feuer ausbräche….
– Gut, meine Herrn, bezüglich des Feuers und des Wassers mögen Sie Recht haben; doch was einen Kampf betrifft, so würde es mich verwundern, dabei jemals Hilfe nöthig zu haben. Noch besitz’ ich ein paar tüchtige Arme und Beine, die Hilfe und Unterstützung von niemand brauchen.
– Wer weiß?« antwortete Jean Taconnat.
Jedenfalls hatte Marcel Lornans im Laufe dieses Gesprächs die Vorschriften, die der Titel VIII des Civilgesetzbuchs enthält, klar dargelegt. Von einigen andern hatte er als zunächst nutzlos geschwiegen. So ließ erz. B. unerwähnt, daß in dem
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