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Krank in Deutschland. Ein Tatsachenreport

Titel: Krank in Deutschland. Ein Tatsachenreport Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Renate Hartwig
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Hausarzt ruft den behandelnden Arzt im Krankenhaus an und fordert für den Umgang mit Frau R. eine Erklärung. Aber der zuständige Arzt ist nicht zu sprechen.
    Frau R. lässt sich von ihrem Mann aus der Apotheke Magnesium holen, weil die Krampfschmerzen in den Beinen nicht nachlassen. Der Neurologe behandelt sie über Wochen mit Schmerztabletten. Danach verschreibt er ihr ein Medikament gegen den Schwindel. Er ist übrigens geblieben – bis heute.
    Der stationäre Aufenthalt über ein Wochenende hinweg hat der Patientin nichts gebracht, außer enormen Schmerzen und einer mehrtägigen Bettlägerigkeit. Im Krankenhausbericht liest sich die »Abklärung« folgendermaßen: »Da keine Symptomlinderung unter der Lymphlumbaldrainage erreicht werden konnte, wurde die Patientin am 15. 3. 2010 in die weitere hausärztliche Betreuung entlassen. Und es ergibt sich aus neurochirurgischer Sicht kein operativer Handlungsbedarf. Gegebenenfalls kann bezüglich der Schwindelsymptomatik eine HNO -ärztliche Vorstellung erfolgen.« Was auch geschah.
    Die Unterlagen vom 3. März 2010 – vor Beginn des Klinikaufenthalts – belegen, welche Diagnose der Oberarzt bei der Aufnahme notiert hat: »Aufgrund der klinischen sowie der radiologischen Befunde besteht der Verdacht auf einen Normaldruck-Hydrocephalus [ = Wasserkopf. Hier erweitern sich krankhaft die mit Nervenwasser gefüllten Flüssigkeitsräume des Gehirns]. Zur weiteren Diagnostik wurde eine weitere stationäre Aufnahme für den 12.3. vereinbart. An diesem Tag wird die Anlage einer Lymphlumbaldrainage erfolgen. Verbessern sich die Symptome der Patientin, wird am 15. 3. 2010 die operative Anlage eines VP Schanz durchgeführt werden (…).«
    Fazit: In der Öffentlichkeit bezichtigen Gesundheitspolitiker und Gesundheitsökonomen Kassenpatienten oft des kostspieligen Ärztehoppings. Schauen wir uns den Fall von Frau R. genau an und sehen ihn ausschließlich aus betriebswirtschaftlicher Sicht, dann haben vier niedergelassene Ärzte die seit sechs Monaten andauernde Schwindelsymptomatik medizinisch begutachtet und ihn jeweils abgerechnet. Der Hausarzt überwies an den Neurologen, der Neurologe an den Radiologen und Neurochirurgen, der Neurochirurg an die Klinik. Danach kommt noch der HNO -Arzt dazu. Der stationäre Verlauf liest sich in den Unterlagen der Klinik und in ihrem Medizindeutsch folgendermaßen: »Nach dem frustranen Versuch am 12. 03. 2010, eine Lymphlumbaldrainage zu legen, wurde schließlich am 13.03. zunächst ein Röntgen der LWS angefertigt, um degenerative Veränderungen bildgebend darzustellen. Anschließend erfolgte ein erneuter Punktionsversuch, der gelang, und es konnten anschließend 10 ml Nervenwasser stündlich über die Lymphlumbaldrainage abgelassen werden. Darunter bemerkte die Patientin subjektiv eine Hörminderung bzw. sowie eine Zunahme der Benommenheit. Die Schwindelsymptomatik sowie die geäußerte Dranginkontinenz waren unverändert. Daraufhin wurde die Lymphlumbaldrainage am 14.03. entfernt. Aus neurochirurgischer Sicht ergibt sich bei der Patientin somit keine sinnvolle Indikation zur Anlage eines Ventrikuloperitonealen Shuntes
[ = Kurzschlussverbindung mit Flüssigkeitsübertritt zwischen normalerweise getrennten Gefäßen oder Hohlräumen]
.
Die Schwindelsymptomatik als Ausdruck eines Normaldruck-Hydrocephalus kann somit ausgeschlossen werden. Die Einstichstelle der Lymphlumbaldrainage blieb nach Entfernung trocken, so dass die Patientin am 15. 03. 2010 wieder nach Hause entlassen werden kann.«
    In den Unterlagen des Neurologen und des Hausarztes ist zu lesen: »( …) Meine fachärztlichen Untersuchungen haben folgende Ergebnisse gebracht: Pat. stellt sich ohne Vorbefunde hier vor und berichtet, dass die Schwindelsymptomatik unverändert sei. Sie habe sich bei Frau Kollegin E. untersuchen lassen. Diese habe zwar am 02. 11. 2009 mit der neurochirurgischen Abteilung des Klinikums Kontakt aufgenommen. Man habe ihr gesagt, dass sie von dort einen Anruf erhalte, sobald ein Bett frei sei. Das sei aber bis heute nicht erfolgt. Mehrere Telefonate ergaben, dass man im Klinikum nichts (mehr?) von dem Vorgang wusste. Die Patientin wurde zur ambulanten Untersuchung in die neurochirurgische Abteilung für den 22. 02. 2010 um 10.20 Uhr angemeldet (…).«
    Nach zweiwöchiger Erholung von dem Kliniktrip untersucht noch ein HNO -Arzt Frau R. Auch hier ergab sich kein Befund.
    Was hat sich eigentlich für Frau R. verändert? An ihrem Gesundheitszustand

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