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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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Durch die Wiederholung und die hoheAnzahl der kritischen Punkte wird das Bild im Sinne eines immer deutlicher werdenden Mosaiks jedoch so konkret, dass die Glaubwürdigkeit verloren geht.
    Die wichtigsten Punkte einer verkehrspsychologischen Exploration kann man in einem Stufenmodell darstellen:

    Liegt ausreichende Offenheit mit realistischen Angaben zu den Umständen und den Hintergründen der Vorgeschichte vor, kann die Glaubwürdigkeit angenommen werden – und die nächste Stufe hin zu einer positiven Prognose ist erklommen. Sie ist aber auch gleichzeitig das notwendige Fundament für die weiteren Punkte, da ohne diese Offenheit und Glaubhaftigkeit keine positive Prognose möglich ist. Die zweite Stufe ist die Problemeinsicht, die gegeben sein muss. Darauf aufbauend müssen die richtigen und adäquaten, d. h. angemessenen Änderungsschritte und Maßnahmen vollzogen worden sein. Die letzte Stufe ist dann die Stabilität der Veränderung, die über einen angemessen langen Zeitraum erfolgreich erprobt und erreicht wurde.
    Offenheit und Wahrheit sind der Weg zum Erfolg – taktische Überlegungen und Beschönigungen sind oft Fallstricke. Die Gutachter interpretieren dies als unkritische und unzureichende Auseinandersetzung mit der Schwere der Problematik – und kommen dann häufig zu einer negativen Einschätzung.
    Auch die Stabilität der Änderungen ist in vielen Fällen ein entscheidendes Problem. Da die Betroffenen sehr auf ihren Führerschein angewiesen sind, kommen sie unter Umständen „zu früh“ zur MPU und reduzieren damit ihre Erfolgsaussichten.
    Zeiten der Stabilisierung sind oft sehr wichtige Voraussetzungen für eine positive Bewertung. Deshalb nicht zu früh zur MPU gehen, sich vorher eingehend informieren und den richtigen Zeitpunkt mit Fachleuten abstimmen.
    Die Struktur einer psychologischen Exploration kann bei den gängigen Alkohol- und Drogenfällen wie folgt gegliedert werden:
Vorbereitungsphase
    Vorstellung und Information über die Hintergründe, Funktion, Ziele und den Zweck sowie Inhalt des Gesprächs.
Schilderung der relevanten Daten der Vorgeschichte
    Der MPU-Teilnehmer beschreibt aus seiner Sicht die Ursachen und Hintergründe der Auffälligkeiten, die zur MPU-Anordnung geführt haben. Dem psychologischen Gutachter liegt die Fahrerlaubnisakte vor und er bespricht deren Inhalte mit dem Betroffenen. Hierbei stellt er Fragen zu den Vorkommnissen und den Darstellungen durch z. B. Polizei oder Zeugen und geht insbesondere auf die Dinge ein, die beurteilungsrelevant sind.
    Auch Inkonsistenzen und Widersprüche bei den Angaben des Betroffenen und den Akteneintragungen werden thematisiert: Hier sind die Umstände der Alkohol- oder Drogenfahrten mit den Konsummengen und -motiven relevant. Warum kam es zu den Ereignissen? Warum entschied sich der Betroffene, dennoch zu fahren? In welchem Zustand befand er sich? Usw.
Befragung zum früheren und jetzigen Konsumverhalten
    Bei den Alkohol- und Drogenfragestellungen wird insbesondere das frühere Konsumverhalten erfragt und besprochen sowie die früheren Konsummotive. Wie hat sich der Konsum über die Jahre entwickelt oder verändert?
Befragung zu seither eingetretenen Veränderungen
    Wie wurde die Vorgeschichte verarbeitet und welche Vorsätze und Ziele wurden seither gefasst und umgesetzt?Was sind die Motive der Veränderungen und was hat sich seither genau verändert? Konkrete Erlebnisse und Erfahrungen werden erfragt und die Reaktionen des Umfeldes darauf. Wie lange wurden die Änderungen bereits umgesetzt und wie will man zukünftig weitermachen?
Abschluss der Exploration mit Sachstandsmitteilung
    Der Gutachter gibt aus der Summe der einzelnen Befunde und Bewertungen ein Zwischenergebnis mit seinem gegenwärtigen Sachstand – natürlich nur unter Vorbehalt, da anschließend noch Laboruntersuchungen oder nachgereichte Befundberichte oder sonstige Stellungnahmen in das endgültige Ergebnis einfließen. In den Fällen, in denen ein negatives Ergebnis feststeht, können auch allgemeine Empfehlungen und Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben werden.
Kursempfehlungennach § 70 der FeV
    Werden in den Hypothesen
A3 (Alkoholgefährdung mit der Notwendigkeit des dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsums) und
A4 (keine Alkoholgefährdung, aber Notwendigkeit eines stabilen Trennvermögens zwischen Alkoholkonsum und Fahren)
    Defizite deutlich, haben die Gutachter die Möglichkeit, die Teilnahme an Spezialkursen zu empfehlen. Dies geschieht vor allem dann,

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