Stimmt's?
warten: Dann hat der Körper alle einst rasierten Haare durch neue ersetzt – die Regel «Wer einmal die Beine rasiert, muss sie immer rasieren» stimmt also auch nicht.
Menschliches Blut im Wasser zieht Haie kilometerweit an
Stimmt nicht. Das Klischee ist aus Film und Fernsehen bekannt: Ein Schwimmer im Meer verletzt sich oberflächlich, eine kleine Menge Blut tritt aus – aber diese winzige Menge reicht aus, um Haie in wilde Raserei zu versetzen, die dann aus großer Entfernung angeschwommen kommen und sich auf das Opfer stürzen.
Die Nase des Hais ist tatsächlich erstaunlich fein, sie kann gewisse Substanzen in millionenfacher Verdünnung wahrnehmen. Bei Riffhaien ist sogar schon gezeigt worden, dass sie Fischextrakte in einer Verdünnung von 1 zu 10 Milliarden wittern. Nehmen wir an, ein Taucher verliert 100 Milliliter Blut und dieses Blut verteilt sich gleichmäßigim Wasser. Rein theoretisch kann man sich das als eine Kugel aus Wasser-Blut-Gemisch vorstellen. Wenn die einen Radius von mehr als 62 Metern hat, sinkt die Konzentration des Blutes so weit, dass der Hai es nicht mehr riechen kann. Der Raubfisch könnte also höchstens aus 62 Metern Entfernung die Fährte aufnehmen. Bei einem Liter Blutverlust würde die Zahl auf 134 Meter steigen – also keinesfalls auf mehrere Kilometer. Und der geritzte Finger sondert ganz gewiss nicht genügend Blut ab, um Haie aufmerksam werden zu lassen.
Die wichtigere Frage aber ist: Interessieren sich Haie überhaupt für Menschenblut? Frank Velte, Vorsitzender der Deutschen Elasmobranchier-Gesellschaft (die vielleicht mehr Mitglieder hätte, wenn sie sich «Rettet die Haie e. V.» nennen würde), sagt dazu: «‹Den Hai› gibt es nicht. Mehr als 400 Arten mit unterschiedlicher Biologie sind bekannt, insofern sind Pauschalisierungen problematisch.» Manchen der Tiere kann man literweise Blutkonserven ins Wasser kippen, und sie zeigen keine Reaktion. Aber es gibt auch andere: «Auf Schwarzspitzen-Riffhaie wirkt Blut im Wasser stark anziehend», sagt Velte, «auf Graue Riffhaie eher mäßig.» Leider kann nicht jeder Urlauber die Arten auseinanderhalten.
Halogen-Glühlampen darf man beim Einsetzen nicht mit den Fingern berühren
Stimmt. Die Warnung gilt sowohl für die Birnchen von Autoscheinwerfern als auch für die hellen Strahler im Haus, allerdings nicht für normale Glühbirnen. Der Grund dafür ist das Glas, aus dem die Glühlampen gefertigt sind, erläutert Markus Rademacher von der Firma Osram. Im Gegensatz zu herkömmlichen Birnen bestehen die Halogenlämpchen nämlich aus reinem Quarzglas, und das ist besonders anfällig. Schädlich für die Birnen ist beim Anfassen nicht das Fett,das sich auf der Haut befindet, sondern der Schweiß, genauer gesagt die Alkali-Verbindungen, die in ihm enthalten sind – unter anderem gewöhnliches Kochsalz. Diese Stoffe können sich beim Betrieb der Lampe regelrecht ins Glas einbrennen. Die Folge sind Verunreinigungen, die sich als Schlieren und Flecken bemerkbar machen. Das ist im Haushalt nicht weiter schlimm, aber bei den exakt eingestellten Autoscheinwerfern kann es die Leuchtkraft durchaus beeinträchtigen. Eine lebensgefährliche Explosion muss man aber nicht befürchten: Dass die Halogenlämpchen, die an der Oberfläche bis zu 600 Grad heiß werden und einen Innendruck von etwa 20 Bar aushalten müssen, wegen der Verunreinigung platzen, bezeichnet Rademacher als einen «Extremfall».
Lebensmittel sind nur bis zum aufgedruckten Termin haltbar
Stimmt nicht. Die meisten Verbraucher wissen nicht, dass es zwei unterschiedliche Ablaufdaten für Lebensmittel gibt: das Mindesthaltbarkeitsdatum und das Verbrauchsdatum, beide in der Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt.
Bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum («mindestens haltbar bis …») garantiert der Hersteller den einwandfreien Zustand eines Lebensmittels, oft mit einer Einschränkung wie «bei kühler Lagerung». Meist ist das Produkt danach noch genießbar, es darf sogar, mit deutlichem Hinweis versehen, noch verkauft werden – aber dann haftet der Händler, wenn die Ware verschimmelt oder sonst wie ungenießbar ist. Mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel, etwa Fleischwaren, sind dagegen mit einem Verbrauchsdatum zu versehen («verbrauchen bis …»). Ist dieses abgelaufen, darf die Ware auf keinen Fall mehr verkauft oder umgepackt werden, siehe Gammelfleischskandal. Den Lebensmitteln sieht man den
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