Go vegan!: Warum wir ohne tierische Produkte glücklicher und besser leben (German Edition)
effizienter gestalten kann, hat kaum eine Chance, auf dem Markt zu bestehen. Das wirkt sich natürlich auch auf die Tiere aus, die heute mehr denn je eine Ware sind, die möglichst effizient und möglichst zeit- und kostengünstig produziert werden muss. Das gilt leider auch für die Biobranche. Selbst wenn es diesen Tieren zu Lebzeiten besser gehen mag, weil sie unter artgerechteren Bedingungen gehalten werden, ist auch dort die Tendenz zur Industrialisierung der Produktionsprozesse zu beobachten. Anders wäre die steigende Nachfrage nach Biofleisch und anderen Bioprodukten gar nicht zu decken.
In Deutschland toleriert das Rechtssystem all diese grausamen Praktiken und macht sie durch Ausnahmeregelungen möglich. Natürlich gibt es das Tierschutzgesetz. Dort heißt es in Paragraf 1 ganz generell: »Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« Das klingt erst mal ganz gut. Und auch die weiteren Gesetze, die dann kommen, sind im Prinzip richtig. Zum Beispiel Paragraf 5, Absatz 1, der besagt: »An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden.« So weit, so gut, doch dann kommt die Crux. Schon in Absatz 2 folgen die Ausnahmen von der Regel. Dort heißt es dann: »Eine Betäubung ist nicht erforderlich,
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
2. für das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern,
3. für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie von unter acht Tage alten Lämmern,
4. für das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe,
5. für das Abschleifen der Eckzähne von unter acht Tage alten Ferkeln, sofern dies zum Schutz des Muttertieres oder der Wurfgeschwister unerlässlich ist,
6. für das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnenküken, die als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages«
und so weiter und so fort.
Exekutiert werden diese Ausnahmeregelungen von den Veterinärbehörden vor Ort. Daraus wird meines Erachtens eines ziemlich deutlich: Hier geht es nie um das Wohl des Tieres, sondern einzig und allein um den Profit der tierverarbeitenden Industrie. Also wurde das Tierschutzgesetz nur vordergründig zum Schutz der Tiere erlassen. Jedem vernünftig denkenden Menschen muss auffallen, dass da etwas nicht richtig ist!
Es sind nicht nur diese Zustände, gegen die sich PETA engagiert. Wir kämpfen auch gegen die Pelztierzucht, gegen die Tierhaltung in Zirkussen und in Zoogeschäften sowie gegen die Tierquälerei bei privaten Züchtern oder Tierhaltern.
Die meisten Hinweise bekommen wir aus der Bevölkerung. Durchschnittlich gehen bei uns zwischen 1200 und 1800 Missstandsmeldungen im Jahr ein. Vielen Hinweisen können wir gar nicht nachgehen, weil wir nicht genügend Personal haben; entsprechende Informationen leiten wir an lokale Organisationen oder Behörden weiter. In erster Linie verfolgen wir selbst Fälle, deren Aufdeckung in unseren Augen die größte Signalwirkung hat. Dazu führen wir immer wieder verdeckte Ermittlungen durch. Unsere Rechercheteams gehen vor Ort in die Betriebe und dokumentieren die Missstände mit Foto- und Videoaufnahmen. Diese bereiten wir dann auf, publizieren sie auf unserer Homepage oder versuchen sie in den Medien zu platzieren. Wir bewegen uns mit solchen Aktionen am Rand der Legalität. Entgegen der landläufigen Meinung und dem, was unsere Kritiker aus der Tierindustrie immer wieder fälschlich verbreiten, verüben wir aber keine Straftaten. Hinter unseren Aktionen steht das moralische Recht, Missstände, die von öffentlichem Interesse sind, aufzudecken und diese zur Anklage zu bringen. Anders als Natur- und Umweltschutzorganisationen haben NGOs im Tierschutzbereich nämlich keine Möglichkeit, eine Verbandsklage einzureichen. Gegen Gesetze und Genehmigungen, die die Allgemeinheit betreffen, können wir also nicht auf dem Rechtsweg vorgehen. Das einzige rechtliche Mittel, das uns bleibt, ist die Strafanzeige. Und dafür brauchen wir handfeste Beweise.
Einer unserer größten Erfolge war die Aufdeckung des Wiesenhof-Skandals in den
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