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Sex and Crime auf Königsthronen

Titel: Sex and Crime auf Königsthronen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Sabine Werz
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Weihnachten 1570 gezeugt worden ist, also nur Wilhelms Christkind und kein Kuckucksei von Rubens sein kann.
    Der festgesetzte Pastor wird erst Monate später wieder freigelassen und flugs des Landes verwiesen, bevor er seine Wahrheit predigen kann. Ein Bedürfnis, für das die aufrechten Bernardis zu Recht bekannt sind. Schon sein Vater ist anno 1527 dafür eingekerkert worden, allerdings von Katholiken. Der streitbare Bernardi junior muss ein Geständnis unterzeichnen, dass er sich mit Anna ungebührlich betragen und regelmäßig betrunken habe. Letzteres ist übrigens nicht unwahrscheinlich, aber kein Schuldbeweis. Das Gebaren der Nassauer ist bei nüchterner Betrachtung schwer zu ertragen, weshalb auch ich mich kurz auf einen Schluck Wein verabschieden darf, bevor ich die Daumenschrauben weiter anziehen muss.
    Die handfeste Methode, Kritiker und Andersdenkende per Folter und unter Androhung von Gewalt mundtot zu machen, erweist sich auch bei Rubens’ Gattin als erfolgreich.
    Nach Annas Entbindung im August 1571 kündigt Maria Pypelinx an, in Köln eine Druckschrift über die wahren Hintergründe für die Einkerkerung ihres Mannes veröffentlichen zu lassen. Woraufhin dessen Haftbedingungen verschärft werden. Ein Todesurteil könnte in der Luft schweben. Die Verteidigungsschrift bleibt in der Schublade, und Maria zieht sich – wohl nicht freiwillig – von Anna in die Domstadt zurück. Ihr Mann verbleibt als bewährtes Druckmittel, das die Nassauer nach Belieben über die Klinge springen lassen können, in Haft.
    All ihrer Fürsprecher und ihres Anwalts beraubt unterzeichnet Anna im Dezember 1571 eine Einwilligung zur Trennung, die Wilhelm ihr vorlegen lässt. Der Prinz stellt außerdem jegliche Unterhaltshilfe ein.
    Anna hat mit der Unterschrift anscheinend die Hoffnung verbunden, dass Rubens freikommt und sie mit oder ohne ihn sodann eine Gegenklage beim kaiserlichen Gericht erheben kann.
    Zudem verlangt sie von Wilhelm, dass er ihre Verwandten nicht von ihrem vorgeblichen Ehebruch unterrichtet. Anna weiß schließlich genau, welch unsichere Kantonisten der Kurfürst und der Landgraf sind und wie rasch sie sich auf die Seite des Prinzen schlagen. Vor allem dann, wenn es um Geld geht. Dank ihres vorschnellen Verzichts auf ein Nassauer Wittum sind die Sachsen und die Hessen ja bereits für ihre Rentenversicherung zuständig, wovon die Herren noch nichts wissen. Wie der Trennungsunterhalt ihrer Blutsverwandten ausfallen dürfte, wenn sie vom vorgeblichen Ehebruch der Fürstin erfahren, kann sich die Fürstin farbig ausmalen. Man darf an Gnadenbrot und Peitsche denken.
    Um Wilhelm von einem Bericht nach Sachsen abzuhalten, droht sie damit, ihrerseits seine Seitensprünge vor dem kaiserlichen Reichsgericht in Speyer auszuplaudern und entsprechende Zeugenberichte einzuholen. Etwa darüber, was kurz nach der gemeinsamen Flucht aus den Niederlanden »zu Werden sich zugetragen hab(e), mit der Jungfrauwen in dem weißen rock und ledern Koller … und andere dergleichen Handlung mehr«.
    Zweifelsohne wäre die Beweisführung nicht schwergefallen. Mit besagter Frau in Weiß etwa hat sich der Prinz unter den Augen einer ganzen Festgesellschaft von der Tafel weg in ein wie auch immer geartetes Separee gestohlen.
    Auch wenn derlei Aussagen von Ehefrauen zu dieser Zeit gemeinhin übergangen werden, ist ein Prozess vor dem Gericht des Kaisers für den Prinzen eine Bedrohung. Er steht immer noch unter Reichsacht und kurz vor einem weiteren Angriff auf die Niederlande. Der Oranier ist also rechtlich schwach positioniert. Selbst klassische Kavaliersdelikte könnten ihm zum Verhängnis werden. Daher verspricht der Prinz seiner Nochgattin, nicht nach Sachsen zu schreiben. Was weniger eine noble Geste ist als ein Verzicht im eigenen Interesse.
    Sein Versprechen, diskret zu bleiben, ermutigt Anna gegenüber dem Dillenburger Anwalt ihres Schwagers Johann im Januar 1572 dazu, sehr deutlich zu werden. Was ihren Ehebruch und ihr angebliches Bastardkind angehe, so wisse der Allmächtige, den niemand belügen könne, dass »es meines herren fleis (Fleisch) und bludth ist und das Ruebens (Rubens) so viel deil daran hadt als ir«.
    Bei dieser Darstellung wird die Fürstin bis an ihr Lebensende bleiben, auch wenn es ihr nichts nützt. Und ihrem Advokaten auch nicht. Im Februar 1572 sitzt er immer noch in Haft. Anna und Rubens’ Frau bieten Graf Johann jetzt sogar an, gemeinsam mit dem Gefangenen einen Eid darauf abzulegen, dass sie auf

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